"Was gibt's Nui's"
Das Amtsblatt „Was gibt´s Nuis“ der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf mit ihren Mitgliedsgemeinden Markt Kaltental, Oberostendorf, Osterzell, Stöttwang und Westendorf ist das offizielle Organ der Gemeinden, in dem Satzungen, amtliche Bekanntmachungen und Informationen aus den Rathäusern bekannt gegeben werden, es ist in einen amtlichen und einen nichtamtlichen Teil gegliedert.
Kommunalpolitische Vereinigungen, Kirchen, Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit, Beiträge und Ankündigungen im Amtsblatt kostenlos zu veröffentlichen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Terminliste der Annahme und Erscheinungstermine des Amtsblattes
Aktuelle Ausgabe
Ältere Ausgaben
Aktuelle Ausgabe
Beiträge von Vereinen oder Verbänden
Vereine, Verbände, Kindertageseinrichtungen oder Organisationen usw. können zu besonderen Veranstaltungen oder Anlässen die Titelseite oder einen Eintrag mit Plakat auf der 2. Seite, bei der Amtsblattredaktion reservieren.
Die Zusage für die Titelseite bzw. einen Platz auf der 2. Seite wird stets nur unter Vorbehalt gegeben.
Die Redaktion behält sich vor, wichtige Meldungen der Mitgliedsgemeinden oder auch aktuelle Ereignisse Vorrang auf der Titelseite zu geben, Beiträge abzuändern oder ggf. nicht zu veröffentlichen.
Plakate für die Titelseite oder 2. Seite sind immer einzeln an die Redaktion im Hoch- und Querformat zu senden.
Vereine oder Verbände senden ihre Beiträge für das Amtsblatt bitte bis spätestens zum Redaktionsschluss per E-Mail an ewo@vg-westendorf.de
Bei verspätet eingegangenen Beiträgen kann eine Veröffentlichung nicht gewährleistet werden. Sofern Sie bis zum Redaktionsschluss keine Rückantwort von uns erhalten, ist Ihre E-Mail bei uns nicht angekommen!! In diesem Fall wenden Sie sich nochmal telefonisch an uns.
Terminliste für 2025
Bei verspätet eingegangenen Beiträgen kann eine Veröffentlichung nicht gewährleistet werden. Sofern Sie bis zum Redaktionsschluss keine Rückantwort von uns erhalten, ist Ihre E-Mail bei uns nicht angekommen!! In diesem Fall wenden Sie sich nochmal telefonisch an uns.
Außerdem behält sich die Verwaltungsgemeinschaft Westendorf das Recht vor, Beiträge nicht zu veröffentlichen bzw. abzuändern.
Ebenfalls behält sich die Verwaltungsgemeinschaft das Recht vor, reservierte Titelseiten bzw. "2. Seiten" in den "Allgemeinen Teil" zu verschieben.
Private oder gewerbliche Anzeigen
Private bzw. gewerbliche Anzeigen werden direkt über den Verlag abgewickelt. Bitte wenden Sie sich an den Gebietsverkaufsleiter oder direkt an den Verlag.