Informationen für Veranstalter

Öffentliche Veranstaltungen im ländlichen Raum haben immer auch viel mit gelebter Tradition zu tun und sind grundsätzlich begrüßenswert. Trotzdem müssen bei öffentlichen Veranstaltungen verschiedene rechtliche Vorgaben beachtet und Genehmigungen eingeholt werden.

Diese Informationen soll es Ihnen erleichtern, den Überblick zu behalten und nichts Wichtiges zu vergessen. Natürlich lässt sich ein so komplexes Thema nicht vollständig und in jedem Detail in einem Leitfaden darstellen. Wenn Sie sich nicht sicher sind oder zusätzliche Fragen haben, bitten wir Sie, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Was ist eine öffentliche Veranstaltung?

Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn die Besucher nicht auf einen bestimmten, individuell feststehenden Personenkreis beschränkt sind. Solche Veranstaltungen, z.B. Volksfeste, Rockfestivals, LAN-Partys, Public-Viewing müssen bei der örtlichen Gemeinde mindestens 14 Tage vorher angemeldet werden.

Werden mehr als 1000 Besucher erwartet, ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Bei motorsportlichen Veranstaltungen ist eine Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich. Näheres finden Sie auf der Seite Landratsamt Ostallgäu/Sicherheit und Ordnung.

Werden Speisen und Getränke ausgegeben?

Das Lebensmittelrecht, vor allem die Hygiene-Vorschriften beim Umgang mit Lebensmitteln, sind bei nahezu allen Veranstaltungen mit Speisen und Getränken – vom großen Bierzelt bis zum Grillfest in der Nachbarschaft – zu beachten.

Die Hinweise auf der Seite Landratsamt Ostallgäu/Verbraucherschutz sollten aber auch bei allen anderen Veranstaltungen im Interesse der Gäste berücksichtigt werden.

Werden alkoholische Getränke ausgegeben?

Nur wenn alkoholische Getränke mit Gewinnerzielungs-Absicht abge­geben werden, ist eine gast­stätten­recht­liche Erlaubnis erfor­der­lich, die bei der zustän­digen Gemeinde bean­tragt werden kann.

Näheres zur vorüber­gehen­den gast­stätten­recht­lichen Gestattung erfahren Sie unter Landratsamt Ostallgäu/Gaststättenrecht.

Soll ein Zelt mit mehr als 75 m² aufgestellt werden?

Das kurzzeitige Aufstellen von Festzelten mit mehr als 75 m² Grundfläche als sogenannte "Fliegende Bauten" ist nach Bayerischer Bauordnung anzeigepflichtig.

Für diesen Fall verweisen wir auf die Checkliste für das Aufstellen und den Betrieb von Festzelten. Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen sind dort detailliert beschrieben.

Findet in Räumen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern statt?

Hier gilt die sogenannte Versammlungsstätten-Verordnung. Wegen der steigenden Risiken bei größerer Personenanzahl besteht für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern immer die Verpflichtung, diese rechtzeitig, aber mindestens 4 Wochen vorher, beim Bauamt des Landratsamtes anzuzeigen (§ 47 Versammlungsstätten-Verordnung). Für diesen Fall verweisen wir auf die Checkliste zum Anzeigeverfahren nach § 47 Versammlungsstätten-Verordnung.

Bei solchen Veranstaltungen ist vor allem – und schon im eigenen Interesse - der Brand- und Personenschutz zu beachten. Gefahren müssen durch geeignete Maßnahmen bestmöglich minimiert werden. Bei Unsicherheiten sollte mit den Fachleuten der örtlichen Feuerwehr Kontakt aufgenommen werden.

Informationen über die Anforderungen und ggf. Ausnahmen erhalten Sie unter Landratsamt Ostallgäu/Baurecht.

Was erledige ich wo?

Heimatgemeinde

  • Anzeige von Veranstaltung
  • Genehmigung von Veranstaltung
  • Gaststättenrechtliche Gestattung

Zu den Gemeinden

Landratsamt Ostallgäu

  • Anzeige von Veranstaltungen >200 Besuchern
  • Anzeige von Zelten >75 m²
  • Genehmigung Motorsportliche Veranstaltung

Zum Landratsamt

Adressen

Landratsamt Ostallgäu

Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

08342 911-0
veranstalterinfo.ostallgaeu.de

Baurecht, Verbraucherschutz

Frau Hartmann
Zimmer Nr. A 173

08342 911-305
08342 911-557

Lebensmittelüberwachung

Frau Vogler
Zimmer Nr. 49 Nordtrakt

08342 911-213
08342 911-559

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