Informationen für Brautpaare
Was Sie zur Trauung benötigen
Wichtig: Vereinbaren Sie rechtzeitig den Termin für die Trauung. Beliebte Hochzeitstage wie der 5.5. oder der 8.8. sind schnell ausgebucht!
Um eine Ehe zu schließen sind verschiedene Unterlagen nötig. Welche Papiere das in Ihrem Fall konkret sind, erfahren Sie beim Standesamt. Fragen Sie rechtzeitig nach, da die Beschaffung fehlender Unterlagen langwierig sein kann. Eine persönliche Vorsprache ist für diese Auskunftserteilung noch nicht notwendig.
08344 9202-11 oder standesamt@vg-westendorf.de (bei E-Mail-Kontakt: bitte Namen und Anschrift der Eheschließenden mitangeben)
Welche Unterlagen und Dokumente Sie benötigen, erfragen Sie bei den Mitarbeitern im Standesamt.
Anmeldung zur Eheschließung
Es folgt als nächster Schritt der gemeinsame Weg zum Standesamt. Dort müssen Sie beide persönlich Ihren Wunsch zur Eheschließung förmlich anmelden. Dieser Termin muss mit dem Standesbeamten in der VGem Westendorf abgesprochen werden!
Die Anmeldung der Eheschließung muss ausnahmslos beim Wohnsitz-Standesamt (auch am Nebenwohnsitz möglich) des Brautpaares erfolgen.
Die eigentliche Eheschließung kann auf Wunsch auch vor einem anderen Standesamt stattfinden. Hierfür händigt Ihnen das Standesamt der VGem Westendorf eine Bescheinigung darüber aus, dass keine Ehehindernisse vorliegen.
Für Trauungen im Ausland ist oft ist ein Ehefähigkeitszeugnis nötig, das Sie ebenfalls im Standesamt der VGem erhalten.
Der Tag Ihrer Hochzeit
Es ist der Startschuss für einen gemeinsamen Lebensweg, den Sie mit der Eheschließung auch offiziell sichtbar dokumentieren. Bei Ihrer Trauung wird Sie die Standesbeamtin oder der Standesbeamte fragen, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
Wenn Sie beide mit „Ja“ antworten, sind Sie „kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute“.
Trauzeugen sind nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist aber auch weiterhin möglich, einen oder zwei Zeugen zu benennen. Darüber hinaus können selbstverständlich auch andere Hochzeitsgäste bei der Zeremonie anwesend sein.
Die Wahl des Ehenamens
Als Ehename kann der Geburtsname oder der derzeit geführte Name des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
Zusätzlich kann der Ehegatte, dessen Name nicht als Ehename gewählt wurde, seinen eigenen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. „Dreifach-Namen“ dürfen auf diese Weise aber nicht entstehen.
Falls Sie keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, behält jeder Ehegatte den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Die Bestimmung des Ehenamens kann zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit nachgeholt werden.
Der künftige Name kann auch nach dem Namensrecht des Herkunftslandes der Partner gewählt werden. Informieren Sie sich vorab beim zuständigen Konsulat.
Was erledige ich wo?
Einwohnermeldeamt der VGem Westendorf
- Erweiterte Meldebescheinigung zum Zwecke der Eheschließung
Standesamt in der VGem Westendorf
- Anmeldung zur Eheschließung
- Ggf. Ehefähigkeitszeugnis
- Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
- Ggf. bglaubigte Auszüge Geburtenregister gemeinsamer Kinder