Wohnsitz An- bzw. Ummeldung
Antrag Im Einwohnermeldeamt - nur mit Terminvereinbarung!
Online Rathaus Service Portal - Umzug (Voranmeldung; zusätzlich persönliche Vorsprache notwendig!)
Online Rathaus Service Portal - Zuzug (Voranmeldung; zusätzlich persönliche Vorsprache notwendig!)
Kosten kostenfrei
In Bayern besteht die gesetzliche Pflicht, sich bei Umzug an einem neuen Wohnort bei der Meldebehörde bzw. dem Einwohnermeldeamt anzumelden. Diese Pflicht gilt im übrigen auch in anderen Bundesländern.
Meldepflichtig ist derjenige, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Für Personen unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter diese Meldung vornehmen. Für Personen, die unter Betreuung stehen, hat der Betreuer der Meldepflicht.
Neu zugezogen oder umgezogen?
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend notwendig, die Anmeldung kann auch über das Formular "Wohnsitz An- bzw. Ummeldung" erfolgen. Bitte füllen Sie das Beiblatt auf der zweiten Seite aus, wenn Sie mehrere Wohnsitze innerhalb Deutschlands haben oder wenn Familienangehörige, wie z. B. Ehegatte oder Kinder, nicht mit zum neuen Wohnsitz ziehen.
Das Formular "Wohnsitz An- bzw. Ummeldung" können Sie unten herunter laden. Bei persönlicher Vorsprache muss das Formular nicht ausgefüllt werden.
Adressänderung im Ausweisdokument nötig?
Ja, bei deutschen Staatsangehörigen muss der Wohnort bzw. die Anschrift auf den Ausweisdokumenten abgeändert werden. Diese Änderung kann nur direkt in der VGem Westendorf erfolgen.
Bei ausländischen Mitbürgern entfällt die Adressänderung, da ausländische Ausweisdokumente nicht von deutschen Meldeämtern "korrigiert" werden dürfen.
Bei Nicht-EU-Ausländern muss zusätzlich der "Aufenthaltstitel" geändert werden. Das macht die Ausländerbehörde im Landratsamt Ostallgäu.
Tipp: Lesen Sie auch unsere Informationen für Neubürger.
Was muss ich mitbringen?
Ausweisdokumente bzw. standesamtliche Urkunden wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass - bei Nicht-EU-Ausländern zusätzlich der Aufenthaltstitel. Bei Postversand Kopien der Dokumente. Wenn Sie in eine Mietwohnung ziehen außerdem die Wohnungsgeber-Bestätigung.
Zuzug aus dem Ausland?
Falls es sich um einen Wieder-Zuzug aus dem Ausland handelt, muss die letzte deutsche Wohnadresse unbedingt im Meldeformular angegeben werden, damit die Steuer-Identifikationsnummer richtig zugeordnet werden kann.
Wohnsitz Abmeldung
Eine formelle Abmeldung ist nur noch in folgenden Fällen nötig:
- Wegzug ins Ausland
- Bei der Aufgabe einer Nebenwohnung oder Wegzug zur eigentlichen Hauptwohnung
- Bei Meldung „Ohne festen Wohnsitz“
In allen anderen Fällen gibt es keine Abmeldepflicht, da die „neue“ Meldebehörde die vorherige Gemeinde von der Abmeldung unterrichtet.