Vaterschaftsanerkennung - gemeinsames Sorgerecht

Antrag Im Standesamt

Kosten gebührenfrei

Wo Vaterschaftsanerkennung machen?  (§ 1592 BGB, § 1594 BGB, § 1597 BGB)

Die Vaterschaftsanerkennung kann erfolgen beim:

  • Standesamt
  • Jugendamt
  • der deutschen Auslandsvertretung
  • beim Notar (gebührenpflichtig!)
  • beim Amtsgericht

Die Vaterschaftsanerkennung kann sowohl vor als auch nach Geburt des Kindes beurkundet werden.

Was muss ich mitbringen?

Zur Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich.

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

 

Bei bisher unverheirateten Vätern:

  • Deren beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtsurkunde

 

Bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Vätern:

  • Eine Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der - aktuellen bzw. letzten – Ehe (dient auch als Nachweis der Namensführung)

 

Ausländische Väter:

  • Reisepass und Geburts- bzw. Heiratsurkunde evtl. mit deutscher Übersetzung eines hier vereidigten Übersetzers

 

Da die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss (§ 1595 BGB, § 1596 BGB), ist eine gemeinsame Vorsprache sinnvoll (Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen). Sollten der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.

Rechtliche Wirkungen der Anerkennung der Vaterschaft

Unterhalt § 1601 BGB, Erbrecht § 1924 BGB

Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung: § 1598 BGB

Familiennamen erteilen: § 1617a BGB, mit ausländischer Beteiligung Art. 10 Abs. 3 EGBGB

Gemeinsames Sorgerecht

Das gemeinsame Sorgerecht kann nur über das Jugendamt beurkundet werden (Sorgerecht § 1626a BGB)

Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind möchten, empfiehlt sich, Sorgeerklärung, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter beim Jugendamt des Landratsamtes Ostallgäu beurkunden zu lassen. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich und empfehlenswert

Mutterschaftsanerkennung

In manchen Ländern ist es erforderlich, dass die Mutter zusätzlich ihre Mutterschaft (§ 1591 BGB) förmlich anerkennt (v. a. in romanischen Ländern, z. B. Italien, auch in Vietnam). Die Beurkundung der Mutterschaft ist beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar möglich.

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