Sterbefall

Meldung: Standesamt
stellt Sterbeurkunde aus

Grabstätte: Ihre Gemeinde

Die wichtigsten ersten Schritte

Die nachstehenden Punkte sollen Ihnen helfen, im Todesfall eines Angehörigen alle notwendigen behördlichen Gänge und die wichtigsten ersten Schritte zu unternehmen. Gerade in oft tiefer Trauer fällt die Organisation dieser Dinge besonders schwer.

  • Einen Arzt anrufen
    Falls der Todesfall zu Hause stattfand, muss ein Arzt offiziell den Tod feststellen. Er stellt den Totenschein als wichtiges Dokument aus.
  • Wahl des Bestattungsunternehmens – Abholung des Leichnams.
  • Meldung des Todesfalls beim Standesamt und Beantragung der Sterbeurkunde.
    Hierfür wird benötigt:
    - Totenschein
    - Personalausweis / Geburtsurkunde / Heiratsurkunde
    - Bei geschiedenen Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    - Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
  • Festlegung der Bestattungsart.
  • Suche nach einer Grabstätte und Absprache des Bestattungstermins mit der Grabstättenverwaltung.

Wer hilft bei der Bestattung?

Die Planung einer Bestattung umfasst viele Einzelpunkte, daher nimmt Ihnen ein Bestatter in der Regel vieles ab. Eine Liste der regionalen Bestatter finden Sie am Ende der Seite.

Überdies kann Ihnen der leicht zu bedienende Bestattungsplaner auf www.bestattungsplanung.de bei der Suche und Auswahl beispielsweise Ihres Bestatters, der Grabstätte, eines Steinmetzes oder von Trauerfeierrednern behilflich sein und Ihnen so zeitaufwändige Recherchen oder zu hohe Kosten ersparen.

Der Bestatter hilft auch bei der Festlegung der Bestattungsform.

Wem muss/sollte der Sterbefall gemeldet werden?

Meldung des Todesfalls

  • beim Arbeitgeber des/der Verstorbenen, sofern er/sie noch berufstätig war
  • beim zuständigen Pfarramt, sofern der/die Verstorbene kirchlichen Beistand wünschte
  • bei Bekannten und Verwandten
  • bei Vereinen, Organisationen
  • eventuell dem ehemaligen Arbeitgeber, falls eine Teilnahme an der Bestattungsfeier erwünscht ist
  • und eventuell Benachrichtigung von Geschäftspartnern

Wichtige Schritte nach der Bestattung?

  • Antrag auf Renten-Fortzahlung (¼ Jahr) beim Rententräger stellen (Sie benötigen eine Kopie der Sterbeurkunde)
  • Handschriftliches oder nicht amtliches Testament, sofern vorhanden, an das Nachlassgericht senden (Gebühr 100,00 €)
  • Beantragung einer ausreichenden Anzahl von Erbscheinen beim Nachlassgericht - am besten 10-15 Stück.
  • Absprache mit einem Notar bezüglich der Testamentseröffnung.
  • Abmeldung bei Krankenkasse, Rentenkasse, Sozialamt, Versorgungsamt
  • Meldung beim Finanzamt und Erstellung einer Steuererklärung
  • Falls Betriebsrenten gezahlt werden, abmelden beim ehemaligen Arbeitgeber
  • Kündigung von laufenden Zahlungen wie: Miete, Einzugsermächtigungen, Daueraufträge, Bankkonten, Fernseh- und Rundfunkgebühren, Telefon, Mobiltelefon, Internet, Versicherungen, Zeitschriften sowie Vereins und Clubbeiträge
  • Abmeldung Kfz bei der Zulassungstelle
  • Abmeldung Kfz Steuer beim Finanzamt
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen

Tipp: Bewahren Sie Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Bestattung stehen, sorgfältig auf. Bestattungskosten sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Adressen

Finanzamt Kaufbeuren

Remboldstraße 21
87600 Kaufbeuren

08341 802-0
08341 802-221

KFZ-Zulassungsstelle

Schwabenstr. 11
87616 Marktoberdorf

08342 911-0
08342 911-551

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice
50656 Köln

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