Parkausweis für Behinderte
Antrag Im Bürgerbüro
Kosten kostenfrei
Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung können einen "Parkausweis für Behinderte" beantragen. Den Parkausweis gibt es für Bayern, für das Bundegebiet und EU-weit. Einen solchen Parkausweis erhalten Sie von uns unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz im Gebiet der VGem Westendorf gemeldet.
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, früher „Versorgungsamt“).
Bitte beachten: Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.
Zusammen mit dem Parkausweis bekommen Sie einen Bescheid, der alle Parkerleichterungen erklärt. Beim EU-Ausweis erhalten Sie zusätzlich ein Faltblatt für Auslandsfahrten.
Hinweis: Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
Bundesweiter Parkausweis (orange)

Damit erhalten sie die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren, Parkschein-Automaten und diversen anderen Bereichen.
Art der Behinderung
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem GdB von mindestens 70
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe unten)
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehinderten-Ausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)
- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)
Besonderheiten
Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland.
Der Parkausweis gilt nicht für Schwerbehinderten-Parkplätze.
Bayernweiter Parkausweis (dunkelblau)

Wird nicht mehr ausgestellt, es kann ein EU-weiter Parkausweis beantragt werden.
EU-weiter Parkausweis (hellblau)

Menschen mit außergewöhnlichen Beeinträchtigungen können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parken. Außerdem erhalten sie die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkschein-Automaten oder in Bereichen mit Bewohner-Parkplätzen.
Art der Behinderung
- Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis)
- Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehinderten-Ausweis)
- Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe unten)
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktions-Einschränkung
- Alter Parkausweis (falls vorhanden)
Besonderheiten
Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern. Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer finden Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).