Parkausweis für Behinderte
Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung können einen "Parkausweis für Behinderte" beantragen. Den Parkausweis gibt es für Bayern, für das Bundegebiet und EU-weit. Einen solchen Parkausweis erhalten Sie von uns unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz im Gebiet der VGem Westendorf gemeldet.
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, früher „Versorgungsamt“).
Bitte beachten: Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.
Zusammen mit dem Parkausweis bekommen Sie einen Bescheid, der alle Parkerleichterungen erklärt. Beim EU-Ausweis erhalten Sie zusätzlich ein Faltblatt für Auslandsfahrten.
Hinweis: Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
Bundesweiter Parkausweis (orange)
Damit erhalten sie die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren, Parkschein-Automaten und diversen anderen Bereichen.
Art der Behinderung
- Merkzeichen G und B und einem GdB von 80 oder höher für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule. Das bedeutet, dass sie diesen Ausweis nur dann bekommen, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gehen können.
- Merkzeichen G und B und einem GdB von 70 oder mehr für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule und gleichzeitig einem GdB von 50 oder höher durch eine Funktionsstörung des Herzens und der Lunge.
- Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und einem Grad der Behinderung von 60 oder höher
- Künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche Harnableitung und einem Grad der Behinderung von 70 oder höher.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe unten)
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehinderten-Ausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)
- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)
Besonderheiten
Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland.
Der Parkausweis gilt nicht für Schwerbehinderten-Parkplätze.
Bayernweiter Parkausweis (dunkelblau)
Wird nicht mehr ausgestellt, es kann ein EU-weiter Parkausweis beantragt werden.
EU-weiter Parkausweis (hellblau)
Menschen mit außergewöhnlichen Beeinträchtigungen können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parken. Außerdem erhalten sie die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkschein-Automaten oder in Bereichen mit Bewohner-Parkplätzen.
Art der Behinderung
- Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis)
- Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehinderten-Ausweis)
- Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe unten)
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktions-Einschränkung
- Alter Parkausweis (falls vorhanden)
Besonderheiten
Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern. Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer finden Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).