Neue Regelung zur Pass- und Ausweisbeantragung ab 01. Mai 2025

Ab dem 01.05.2025 wird es bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses zu Änderungen kommen. Hintergrund sind Gesetzesänderungen im Pass-Ausweiswesen, welche am 01.05.2025 in Kraft treten.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Meldebehörden keine herkömmlichen Passfotos auf Papier mehr entgegennehmen. Die beantragenden Personen haben dann nur noch die Möglichkeit, entweder im Bürgerbüro ein Foto anfertigen zu lassen oder bei einem Fotografen, welcher an dem cloudbasierten Verfahren zum Abruf von Lichtbildern teilnimmt.

Die Erstellung eines Fotos im Bürgerbüro kostet je Antrag 6,00 € und das Foto kann nur einmalig verwendet werden, d.h. wenn Sie gleichzeitig einen Personalausweis und einen Reisepass beantragen, müssen zwingend zwei Fotos angefertigt werden. Eine Ausgabe in Papier oder elektronischer Form des Bildes ist ausgeschlossen.

Bis zum 30.04.2025 bleibt das bisherige Verfahren mit mitgebrachten Passbildern oder die Erstellung über die Fotobox im Haus bestehen. Wer also noch vor dem Stichtag einen neuen Pass oder Ausweis beantragt, kann weiterhin eigene Fotos vorlegen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig auf diese Änderung einzustellen. Für Fragen stehen wir Ihnen im Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

 

Zusätzliche weitere Informationen über die neuen Vorgaben rund um Reisepass und Personalausweis erhalten Sie hier:

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