Melderegister Auskünfte

Antrag Im Einwohnermeldeamt

Online Bürgerservice Portal

Kosten nach Aufwand (Vorkasse)

Was finde ich im Melderegister?

Im Melderegister des Bürgerbüros sind alle Bürger aus dem Verbreitungsgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf (Markt Kaltental, Oberostendorf, Osterzell, Stöttwang, Westendorf jeweils mit Ortsteilen) registriert. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen können Sie Auskünfte über diese Daten erhalten.

Welche Auskunftsarten gibt es?

Es gibt zwei Varianten von Auskünften, mit denen Sie unterschiedliche Informationen erhalten:

Einfache Melderegister Auskunft

Sie bekommen damit folgende Informationen:
Familienname, Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.

Formular hier klicken

Für die einfache Melderegister Auskunft gibt es auch einen Online-Antrag:

Auskunft online beantragen

Erweiterte Melderegisterauskunft

Für diese Auskunft müssen Sie ein "berechtigtes oder rechtliches Interesse" glaubhaft machen. Sie erhalten die Auskunft nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben.

Die erweiterte Auskunft umfasst folgende Informationen:
Familienname und Vornamen (gegebenenfalls Rufname) , Doktorgrad, Anschrift, Tag/Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat), frühere Namen, Familienstand, Vor-/ Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/ Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat), derzeitige Staatsangehörigkeiten.

Formular hier klicken

Bitte beachten Sie: Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen.

 

Welche Unterlagen sind nötig?

1. Angaben zur gesuchten Person
Familienname
Vorname
Geburtsdatum und/ oder
letzte bekannte Anschrift

Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.

2. Ihre Personalien sowie Anschrift

3. Bei Verwendung für gewerbliche Zwecke
Mit Ihrer Anfrage müssen Sie angeben, ob die gewünschte Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Gewerblich ist hierbei jede fortgesetzte Tätigkeit, welche selbständig ausgeübt wird und planmäßig sowie dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinns gerichtet ist. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Liegt die nötige Erklärung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt.

4. Bei Verwendung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels
Sie müssen in Ihrer Anfrage ferner angeben, ob Sie die Auskunft für Zwecke der Werbung und/ oder des Adresshandels nutzen wollen. Im Falle der beabsichtigten Nutzung für einen oder beide dieser Zwecke ist eine Auskunft nur möglich, wenn die betroffene Person gegenüber der Meldebehörde eine generelle Einwilligung für diese Zwecke erteilt hat, oder Sie schriftlich bestätigen, dass Ihnen die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen hierfür vorliegt.

Liegt die Einwilligung gegenüber der Meldebehörde, beziehungsweise die nötige Bestätigung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt.

5. Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft
müssen Sie zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich darlegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch dem

Bayerischen Behördenwegweiser      

Welche Daten werden verwendet?

Wir ermitteln die Informationen aus zwei Datenbeständen:

Datenbestand I: Enthält alle gemeldeten Personen, die ab ca. Anfang der 90er Jahre in der VGem Westendorf gemeldet waren.

Datenbestand II: Enthält alle Personen, die sich vor den 90er Jahren von der VGem Westendorf abgemeldet haben oder die bis zu diesem Stichtag verstorben sind.

Soweit ein Auskunftsersuchen nicht näher bezeichnet ist, wird die Auskunft nur aus dem Datenbestand I erteilt. Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der mitgeteilten Adresse tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass es auch Personen gibt, die sich trotz Meldepflicht nicht anmelden. Aus diesem Grund ist nicht jeder in unserem Datenbestand auffindbar.

Wie stelle ich den Antrag auf Auskunft?

Den Antrag können Sie bei uns persönlich, per Fax oder schriftlich einreichen. Für den schriftlichen Antrag einer einfachen Melderegister Auskunft oder einer erweiterten Melderegister Auskunft bieten wir Ihnen vorgedruckte Formulare an.

Die Gebühr muss per Vorkasse auf unser Bankkonto eingezahlt werden:

Raiffeisenbank Kirchweihtal eG
IBAN:  DE39 7336 9918 0000 1031 10
Verwendungszweck: "Meldeauskunft [Name der gesuchten Person]"

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Nicht das Richtige dabei?

Alle Dienstleistungen der VGem Westendorf finden Sie alphabetisch unter dem Punkt Bürgerbüro. Falls das Gesuchte dort nicht zu finden ist, versuchen Sie unsere Suchen-Funktion. Sie können wegen Ihres Anliegens aber natürlich auch gerne bei uns anrufen: 08344 9202-0 oder unser Kontaktformular benutzen.

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