Gewerbe und Photovoltaik

Antrag Im Gewerbeamt

Photovoltaikanlage als Gewerbe anmelden: Ja oder Nein?

Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) betreibt, versorgt sich nachhaltig und unabhängig vom öffentlichen Stromnetz mit Energie – gibt aber zumeist auch überschüssigen Strom wieder an das öffentliche Netz ab, „speist“ also ein und verdient daran Geld. Macht dies Besitzer von Photovoltaikanlagen automatisch zu Gewerbetreibenden? Wir haben hier die wichtigsten Informationen rund um das Thema Gewerbe und Photovoltaikanlage zusammengefasst.

Photovoltaik: Gewerbeanmeldung vs. gewerbliche Tätigkeit

Bevor es um den Fall der Photovoltaik im Detail geht, ist es zu Beginn wichtig, den Unterschied zwischen der Gewerbeanmeldung einer PV-Anlage beim Ordnungsamt und der Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt zu kennen.

Im letzten Fall geht es um die steuerliche Einstufung, also unter anderem darum, ob der Betreiber einer Anlage Umsatzsteuer zahlen muss oder von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann. Eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt ist keine Voraussetzung für die Anmeldung beim Finanzamt: Laut Behördenbeschluss aus 2010 ist jemand, der nur eine kleine Photovoltaikanlage auf seinem Hausdach betreibt, kein Gewerbetreibender im ordnungsrechtlichen Sinn – die steuerrechtliche Betrachtung durch das Finanzamt erfolgt unabhängig davon.

Photovoltaik und Gewerbe: Wann muss ich es anmelden?

Ob eine Photovoltaikanlage als Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet werden muss, hängt von der Anlagengröße und von der Nutzungsart des Gebäudes bzw. der Solaranlage ab.

Wenn es sich nur um eine kleine PV-Anlage auf einem Privathaus handelt, dann wird keine Gewerbeanmeldung benötigt. „Klein“ bedeutet in diesem Fall eine Modulfläche von bis zu 30 m2 (oder 5 kWp). Bei Anlagen dieser Größe geht man davon aus, dass die Refinanzierung der Anlage erst nach einigen Jahren erfolgt, also lange Zeit kein Gewinn entsteht und somit auch keine Gewinnabsicht vorliegt. Behörden sehen hier also nur eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit und einen Bagatellfall.

Bei größeren Anlagen auf der anderen Seite unterstellt man die Absicht, Gewinn zu erzielen – liegen die Einnahmen deutlich über den Kosten, wird die Anmeldung beim Ordnungsamt fällig. Genau genommen werden Anmeldung und Zahlung der Gewerbesteuer ab einer Gewinnsumme von 24.500 Euro pro Jahr fällig. Auf gewerblich genutzten Gebäuden, zum Beispiel eines landwirtschaftlichen Betriebs, ist eine Gewerbeanmeldung in jedem Fall notwendig. Wenn eine Photovoltaikanlage auf einem fremdgenutzten Gelände installiert wird, gehen die Behörden ebenfalls von einer selbstständigen Tätigkeit aus, was eine Gewerbeanmeldung fällig macht.

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