Gewerbe Um- und Abmeldung

Antrag Im Gewerbeamt - nur mit Terminvereinbarung!

Online Bayernportal (Ummeldung) / Bayernportal (Abmeldung)

Kosten je Meldung: 25,00 Euro pro Gesellschafter (Bar, EC-Karte)
Weitere Gebühren können anfallen.

Gewerbe-Ummeldung

Was ist eine Gewerbe-Ummeldung?

Eine Gewerbe Ummeldung ist immer dann erforderlich, wenn

  1. der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde verlegt wird,
  2. der Betriebszweck sich ändert (also z.B. statt Schuhverkauf nun ausschließlich Verkauf von Werkzeug) oder
  3. der Betriebszweck auf andere Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei dem bereits angemeldeten Betrieb nicht geschäftsüblich sind (das ist z.B. dann der Fall, wenn bislang zu diesem Schuhverkauf nun auch Verkauf von Zeitschriften hinzukommt).

Wichtig!!: Bei Betriebssitz-Verlegung innerhalb der VGem. (z. B. von Kaltental nach Westendorf) muss der Gewerbebetrieb für Kaltental ab- und für Westendorf wieder angemeldet werden (es fallen hierbei die entsprechenden Ab- und Anmelde-Gebühren an).

Wer muss die Gewerbe-Ummeldung vornehmen?

Die Gewerbe-Ummeldung muss der Betriebsinhaber vornehmen oder eine von ihm bevollmächtigte Person (z.B. Prokurist). Die Vollmacht ist vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei jeder Gewerbeart werden andere Unterlagen benötigt. Wenn Sie uns vor der Meldung kontaktieren, können wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Wir geben Ihnen dann auch darüber Auskunft, welche Gebühr für Ihre Gewerbe Umeldung fällig wird.  

Gewerbe-Abmeldung

Was ist eine Gewerbeabmeldung?

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn die Gewerbeausübung eingestellt wird. Gründe hierfür können Insolvenz, gesundheitliche oder wirtschaftliche Überlegungen, Altersgründe etc. sein.

Eine Gewerbeabmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Betriebssitz in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird.

Wer muss die Gewerbeabmeldung vornehmen?

Die Gewerbeabmeldung muss der Betriebsinhaber selbst vornehmen. In diesem Fall kann er keine andere Person mit der Abmeldung beauftragen, also auch keinen Bevollmächtigten und auch nicht den Prokuristen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Personalausweis bzw. der Reisepass.

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