Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden
Welche Urkunden oder Auskünfte kann ich beantragen?
Liegt der Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbeort im Bereich der VGem Westendorf, können Sie Personenstands-Urkunden oder Auskünfte aus den Personenstands-Büchern beantragen (Online-Antrag / telefonisch 08344/9202-11).
Dies sind Geburts-Urkunden, Ehe-Urkunden, Lebenspartnerschafts-Urkunden und Sterbe-Urkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern.
Daneben bekommen Sie auch Urkunden aus dem bayerischen zentralen elektronischen Personenstandsregister (ZEPR). Dort sind alle Personenstandfälle ab dem Jahr 2009 für das Bundesland Bayern hinterlegt. Desweiteren besteht auch die Möglichkeit, dass auch Personenständsfälle vor dem Jahr 2009 im ZEPR hinterlegt sind, sofern diese vom Standesamt (auf freiwilliger Basis) nacherfasst worden sind. Hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen?
Folgende Personen erhalten die Urkunden/Auskünfte:
- Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht
- Ferner deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern). Minderjährige können einen eigenen Antrag (ohne Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters) erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr stellen.
- Personen, Behörden, Firmen, Institutionen etc., die ein rechtliches Interesse* glaubhaft machen.
- Die Geschwister des Kindes oder Verstorbenen bei Urkunden oder Auskünften aus dem Geburts- oder Sterberegister, wenn sie ein berechtigtes Interesse** glaubhaft machen können.
- Jeder, der ein berechtigtes Interesse** glaubhaft machen kann, wenn die Person/Personen, auf die sich der gewünschte Personenstandseintrag bezieht, seit mehr als 30 Jahren verstorben ist/sind. Der Nachweis über den Tod der Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ist vom Antragsteller zu erbringen.
Dies gilt auch für Antragsteller, welche die Urkunde/Auskunft für private Forschungszwecke (Ahnenforschung, etc.) wünschen.
Welche Angaben und Nachweise sind nötig?
Soweit nicht Sie selbst in der Urkunde oder Abschrift beurkundet sind, bitten wir Sie, bei Ihrer Bestellung nähere Angaben zu machen und Nachweise mitzusenden:
- Mitteilung, wie Sie zu der Person verwandt sind, von der Sie eine Personenstandsurkunde oder eine Auskunft erhalten wollen
- Nachweis Ihres rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungstitel oder ähnliches)
- Wenn ein berechtigtes Interesse für die Ausstellung der Urkunden ausreichend ist: Angabe von Gründen, wozu Sie die beantragten Urkunden benötigen
- Gegebenenfalls Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere bei Ahnenforschung), Institutionen, Firmen, etc.
- Übersendung der behördlichen/gerichtlichen Aufforderung jener Stelle, welche Sie zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns dorthin übersandt, sofern dies kostenfrei erfolgen kann - z. B. bei Rentenangelegenheiten)
- Sonstige Angaben/Unterlagen/Nachweise
Internationale Urkunden
Gerade mit Auslandsbezug können auch mehrsprachige Urkunden in unserem Amt ausgestellt werden.
Der mehrsprachige Vordruck enthält folgende Sprachen:
Deutsch
Englisch
Französisch
Italienisch
Niederländisch
Polnisch
Serbisch
Spanisch
Portugiesisch
Türkisch
Griechisch (Übersetzung des Inhalts erforderlich!)
Berechtigtes oder rechtliches Interesse?
* Ein rechtliches Interesse kann nur anerkannt werden, wenn die Urkunde/Auskunft für die Wahrung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
** Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalls ein Interesse an der Erlangung der Informationen gegeben ist. Familien- bzw. Ahnenforschung ist in der Regel ein berechtigtes Interesse.