Fundgegenstände - Fundbüro online
Sie haben einen Gegenstand verloren? Kontaktieren Sie uns 08344/92020. Über das Online-Fundbüro haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder anderes, zu erkundigen.
Hinweis:
Im Umkreis von 50 km können sie zum Teil auch bei benachbarten Kommunen nach Ihrem verlorenen Gegenstand virtuell suchen. Bitte beachten Sie, dass dieser Service (noch) nicht flächendeckend von allen Gemeinden angeboten wird!
Bei Abholung eines Fundgegenstandes bitten wir, wenn möglich, um Vorlage eines Eigentumsnachweises
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Aufgefundene Gegenstände werden bei der Gemeinde am Fundort abgegeben und dort auch aufbewahrt.
Sachdienlich ist, möglichst genaue Angaben über den Fundort bzw. den Zeitpunkt des Auffindens zu machen und, dass der Gegenstand zur Aufnahme der Fundanzeige möglichst genau beschrieben wird.
Finderlohn:
Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 BGB 5% des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3%.
Aufbewahrung:
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist darüber benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.