Führungszeugnis ausstellen

Antrag Im Einwohnermeldeamt - nur mit Terminvereinbarung!

Online Bundesamt für Justiz

Kosten 13,00 Euro (Bar, EC-Karte)

Führungszeugnis im Internet beantragen?

Sie können das Führungszeugnis auch online direkt beim BfJ beantragen. Dazu benötigen Sie  Ihren elek­troni­schen Personal­aus­weis oder elek­troni­schen Auf­ent­halts­titel (Aus­weis­dokument). Die Online-Aus­weis­funktion muss frei­ge­schal­tet sein. Sie müssen die Ausweis­App installiert haben. Das Karten­lese­gerät muss ange­schlos­sen sein.

Mit den Links unten gelangen Sie direkt zur Antragstellung. Das nebenstehende Video zeigt Ihnen die einzelnen Schritte.

Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis enthält Informationen darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit als Nachweis über die Unbescholtenheit einer Person und wird beispielsweise von Arbeitgebern oder Behörden angefordert. Ein Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten einer Person.

Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt, wo die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt werden. Ob, und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz. Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen.

Nicht in das Führungszeugnis übernommen werden beispielsweise folgende Einträge:

  • Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
  • erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen
  • Verschiedene andere Einträge finden ebenfalls keine Berücksichtigung im Zeugnis.

Genaue Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.

Gibt es verschiedene Führungszeugnisse?

Folgende Führungszeugnisse können beantragt werden:

Führungszeugnisse für private Zwecke, meist zur Vorlage bei einem Arbeitgeber

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift versandt.

Führungszeugnisse für eine Behörde

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt. Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen muss der Verwendungszweck angegeben werden. Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.

Erweiterte Führungszeugnisse

Das erweiterte Führungszeugnis wird erteilt, wenn

  1. die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 32 a BZRG vorgesehen ist oder
  2. dieses Führungszeugnis benötigt wird für
    a) die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
    b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
    c) eine Tätigkeit, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

 

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen vorliegen.

Was kostet ein Führungszeugnis?

Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses wird eine Bearbeitungsgebühr von 13,00 Euro erhoben. Die Gebühren sind im Voraus in Bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Von der Gebühr kann befreit werden, wer

  • seine Mittellosigkeit nachweist oder
  • das Führungszeugnis zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt.

Antragstellung bei zusätzlichen EU-Staatsanghörigkeiten?

Die Ausstellung eines "Europäischen Führungszeugnisses" ist für EU-Bürger/-innen oder deutsche Staatsangehörige mit einer oder mehreren EU-Staatsangehörigkeiten seit dem 31. August 2018 verpflichtend!

Die bis dahin bestehende Wahlmöglichkeit zwischen einem "einfachen" deutschen Führungszeugnis und einem Europäischen Führungszeugnis entfällt.

Da die Mitteilung aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss, muss mit einer Antwortfrist von 20 Arbeitstagen gerechnet werden. Hinzu kommen ggf. Bearbeitungszeiten im Bundesamt für Justiz und Postlaufzeiten.

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