Fischereischein beantragen

Antrag Im Einwohnermeldeamt - nur mit Terminvereinbarung!

Kosten 35,00 Euro (Bar, EC-Karte) zzgl. Fischereiabgabe

Voraussetzung

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Was muss ich beachten?

  • Telefonische Voranmeldung 08344 9202-0
  • Erteilung ab 14 Jahren
  • Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich

Was muss ich mitbringen?

  • Prüfungszeugnis
  • 1 aktuelles Passfoto, ca. 35 x 45 mm
  • Ausgefüllten Antrag (siehe unten)

Bearbeitungszeit

Sofern Sie alle benötigten Unterlagen dabei haben, können Sie den Fischereischein sofort mitnehmen.

Gebührenrahmen

Fischereischein auf Lebenszeit: 35 Euro

Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.

14 - 22 Jahre: 300 Euro
23 - 27 Jahre: 288 Euro
28 - 32 Jahre: 256 Euro
33 - 37 Jahre: 224 Euro
38 - 42 Jahre: 192 Euro
43 - 47 Jahre: 160 Euro
48 - 52 Jahre: 128 Euro
53 - 57 Jahre: 96 Euro
58 - 62 Jahre: 64 Euro
63 - 67 Jahre: 32 Euro

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40 Euro

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