Befreiung von der Ausweispflicht
Antrag Im Einwohnermeldeamt
Kosten gebührenfrei
Die Ausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien
- für die ein/e Betreuer/in nicht durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die von einer/einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
- die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst nach Ablauf der Gültigkeit von Personalausweis und/oder der Reisepass beantragt werden.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag kann per Formular Antrag - Befreiung von der Ausweispflicht oder formlos gestellt werden.
Die Beantragung kann sowohl schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft oder durch persönliche Vorsprache des Betreuers/der Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person im Einwohnermeldeamt erfolgen.
Welche Unterlagen sind nötig?
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen postalisch oder persönlich vorzulegen:
- Betreuerausweis (sofern vorhanden) oder
- Antrag der betreffenden Person, sofern diese noch schreibfähig ist zzgl. eines ärztlichen Attestes über Immobilität,
- bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss auch dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen,
- Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei der persönlichen Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist),
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung in Kopie) der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin,
- den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass.
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden etc. Eine Auslandsreise mit dieser Bestätigung kann nicht durchgeführt werden.