Gewerbezentralregister Auszug
Gewerbezentralregister Auszug auch online?
Sie können den Gewerbezentralregister Auszug auch online direkt beim BfJ beantragen. Dazu benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (Ausweisdokument). Die Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein. Sie müssen die AusweisApp installiert haben. Das Kartenlesegerät muss angeschlossen sein. Die Onlineausweisfunktion kann auch per Handy oder Tablett genutzt werden. Welche Geräte dafür geeignet sind erfahren sie hier.
- Antrag Gewerbezentralregister für private Zwecke (Belegart "01") (kostenpflichtig)
- Antrag Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "9") (kostenpflichtig)
Was ist ein Gewerbezentralregister Auszug?
Das Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerberegister. Während das Gewerberegister ein von der VGem Westendorf geführtes Verzeichnis über die im VGem-Gebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbezentralregister um ein vom Bundesministerium für Justiz (BfJ) geführtes zentrales Verzeichnis.
Im Bundeszentralregister werden nur jene Gewerbetreibenden erfasst, die durch bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auffällig geworden sind.
Das sind zum Beispiel
- Handlungen, die zur Rücknahme von Konzessionen oder zu Gewerbeuntersagungen geführt haben
- Verzichte auf die Zulassung eines Gewerbes
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von mindestens 200 €
- Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen des Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Gewerbe
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und was muss ich mitbringen?
Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. In beiden Fällen müssen Sie oder Ihr Vertreter sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Ihr Vertreter benötigt die Vollmacht im Original.
Was kostet ein Gewerbezentralregister Auszug?
Gebühr 13,00 Euro - im Voraus in Bar oder mit EC-Karte zu entrichten.