Gewerbezentralregister Auszug

Antrag Im Einwohnermeldeamt

Online  Bundesamt für Justiz

Kosten 13,00 Euro (Bar, EC-Karte)

Gewerbe­zentral­register­ Auszug auch online?

Sie können den Gewerbezentralregister Auszug auch online direkt beim BfJ beantragen. Dazu benötigen Sie  Ihren elek­troni­schen Personal­aus­weis oder elek­troni­schen Auf­ent­halts­titel (Aus­weis­dokument). Die Online-Aus­weis­funktion muss frei­ge­schal­tet sein. Sie müssen die Ausweis­App installiert haben. Das Karten­lese­gerät muss ange­schlos­sen sein. Die Onlineausweisfunktion kann auch per Handy oder Tablett genutzt werden. Welche Geräte dafür geeignet sind erfahren sie hier.



Was ist ein Gewerbe­zentral­register Auszug?

Das Gewerbezentralregister ist nicht zu ver­wechseln mit dem Gewerbe­register. Während das Gewerbe­register ein von der VGem Westen­dorf geführtes Ver­zeichnis über die im VGem-Gebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbe­zentral­register um ein vom Bundes­minis­terium für Justiz (BfJ) geführtes zen­trales Verzeichnis.
Im Bundeszentralregister werden nur jene Gewerbe­trei­ben­den erfasst, die durch bestimmte Ord­nungs­widrig­keiten oder Straf­taten auf­fällig gewor­den sind.

Das sind zum Beispiel

  • Handlungen, die zur Rück­nahme von Konzes­sionen oder zu Gewerbe­unter­sagungen geführt haben
  • Verzichte auf die Zulas­sung eines Gewerbes
  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Buß­geld von mindes­tens 200 €
  • Rechtskräftige straf­recht­liche Ver­ur­tei­lungen des Gewerbe­trei­ben­den im Zusam­men­hang mit seinem Gewerbe

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und was muss ich mit­bringen?

Sie müssen den Antrag per­sönlich stellen oder sich durch eine bevoll­mäch­tigte Person ver­treten lassen. In beiden Fällen müssen Sie oder Ihr Ver­treter sich mit Ihrem Personal­aus­weis oder Reise­pass aus­weisen. Ihr Ver­treter benötigt die Voll­macht im Original.

Was kostet ein Gewerbe­zentral­register Auszug?

Gebühr 13,00 Euro - im Voraus in Bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

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