Ausweise und Pässe ausstellen
Antrag Im Einwohnermeldeamt - nur mit Terminvereinbarung!
Online Kinderreisepass, Pass- bzw. Ausweis-Abfrage, Verlusterklärung
Kosten siehe Dokumenten-Steckbriefe
Gibt es eine Ausweispflicht?
In Deutschland herrscht Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen. Tun sie dies nicht, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einem Bußgeld zwischen 20 und 50 Euro bestraft wird. Das Mitführen der Ausweisdokumente ist keine Pflicht. Ausnahmen gibt es aber für bestimmte Berufe.
Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Personalausweis besitzen.
Ausweispflicht im Ausland?
Außerhalb von Deutschland herrscht eine generelle Ausweispflicht (auch für Kinder unter 16 Jahren!!). Welches Dokument für welches Reiseland notwendig ist, können Sie über das Auswärtige Amt erfragen. Desweiteren bietet das Auswärtige Amt weitere nützliche Informationen (z. B. Einreisebestimmungen)
Neue Regelung zur Pass- und Ausweisbeantragung ab 01. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Pass- und Personalausweisfotos in Deutschland nur noch digital erstellt und über eine gesicherte Verbindung an die Behörden übermittelt werden. Ziel dieser Änderung ist es, Manipulationen durch sogenannte Morphing-Techniken zu verhindern, die es ermöglichen, mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen zu verschmelzen.
Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ihr biometrisches Lichtbild entweder direkt in der Behörde oder bei zugelassenen Fotostudios anfertigen zu lassen. Die Verwaltungsgemeinschaft Westendorf bietet eine Möglichkeit zur Erstellung eines digitalen Passbildes vor Ort an. Die Gebühr für das Bild beläuft sich auf 6,00 Euro. (Beachten Sie bitte, dass die Bildaufnahme für Kleinkinder nur bedingt geeignet ist.) Alternativ können Sie die Fotos in einem Fotostudio anfertigen lassen, das die neuen technischen Voraussetzungen erfüllt (E-Passfoto-Verfahren). Ausgedruckte Fotos können nicht mehr angenommen werden.
Das neue Verfahren soll den Beantragungsprozess vereinfachen, indem sichergestellt wird, dass alle Bilder den biometrischen Anforderungen entsprechen und keine zusätzlichen Termine wegen ungeeigneter Fotos nötig sind.
Zusätzliche weitere Informationen über die neuen Vorgaben rund um Reisepass und Personalausweis erhalten Sie hier:
Fragen und Antworten
Womit macht das Bürgerbüro die Bilder?
Mit Biometric Go auf einem geschlossenen Smartphone. Dabei handelt es sich um eine ICAO-konforme und BSI-zertifizierte mobile Fotolösung, die uns speziell für biometrische Lichtbildaufnahmen zur Verfügung gestellt wird. Das Gerät kann ausschließlich für die Aufnahme digitaler biometrischer Lichtbilder und die Übertragung in das Antragsformular im Fachverfahren benutzt werden.
Werden meine Fotos auf dem Gerät gespeichert?
Es werden keine Fotos oder sensible persönliche Daten gespeichert. Niemand kann auf die Fotos zugreifen, selbst wenn das Gerät gestohlen werden sollte.
Ich habe ein biometrisches Lichtbild auf meinem eigenen Telefon. Kann ich es an Sie übertragen?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann ich selbst ein biometrisches Lichtbild mit Biometric Go von mir machen?
Nein, die Frontkamera des geschlossenen Smartphones ist gesperrt und kann nicht benutzt werden.
Dokumenten-Steckbriefe
Steckbrief Reisepass (ePass)
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.
Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen (auch Kind/er).
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburts-, bzw. Heiratsurkunde. Falls erforderlich: Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (zum Download erhältlich)
Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)
Frontalaufnahme nach internationalem Standard .
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre Gültigkeit für Personen unter 24 Jahren.
Kosten
70,00 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Steckbrief Express-Pass
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der Express-Pass wird in besondern Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Pass-Bewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung regulär nicht möglich ist. Der Express-Pass kann innerhalb 72 Werkstunden, ab Eingang bei der Bundesdruckerei, ausgestellt werden.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburts-, bzw. Heiratsurkunde.
Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)
Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre Gültigkeit für Personen unter 24 Jahren.
Kosten
92,00 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
69,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Steckbrief vorläufiger Reisepass
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der vorläufige Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Beantragung eines regulären Passes bzw. eines Expresspasses nicht möglich ist. Dies ist im Einzelfall zu klären. Die Ausstellung erfolgt sofort.
Wichtig: In einige Länder (z.B. in die USA) können Sie nur dann visumfrei einreisen, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Das ist beim vorläufigen Reisepass nicht der Fall!
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburts-, bzw. Heiratsurkunde.
Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.
Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)
Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
Gültigkeit des Dokuments
Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.
Kosten
26,00 Euro
Steckbrief Kinderreisepass
Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
Wichtige Information zum Wegfall der Kinderreisepässe zum 01.01.2024:
- Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweisgesetzes vom 08.10.2023, entfällt die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen. (Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf Ihre Gültigkeit!)
- Ab dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
- Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass steht der reguläre Personalausweis (auch der vorläufige Personalausweis), sowie der Reisepass (auch der Expressreisepass und unter bestimmten Voraussetzungen der vorläufige Reisepass) zur Verfügung.
- Über die Entscheidung, welches Dokument der Kinder für Ihre Reise benötigt wird, gibt Ihnen das Auswärtige Amt, die konsularischen Vertretungen des entsprechenden Landes oder auch Ihr Reiseveranstalter Auskunft.
Das Einwohnermeldeamt darf KEINE verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.
Steckbrief Personalausweis
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.
Hinweis: Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.
Zusätzliche Informationen zum Personalausweis finden Sie im Personalausweis-Portal.
Online Ausweis-Funktion für Personalausweise
Informationen dazu finden Sie in der Broschüre Online-Ausweisfunktion.
Wichtig: Download der Ausweis-App.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Personalausweis, Reisepass und Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde.
Bei Jugendlichen: Alter Kinderausweis, Kinderreisepass und Geburtsurkunde sowie Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten für Personen bis zum 16. Lebensjahr.
Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)
Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Kosten
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Steckbrief vorläufiger Personalausweis
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der vorläufige Personalausweis wird nur dann ausgestellt, wenn die Beantragung eines regulären Personalausweises nicht möglich ist. Dies ist im Einzelfall zu klären. Die Ausstellung erfolgt sofort.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburts-, bzw. Heiratsurkunde.
Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)
Frontalaufnahme nach internationalem Standard.
Gültigkeit des Dokuments
Der vorläufige Personalausweis ist bis zu drei Monate gültig.
Kosten
10,00 Euro
Was tun, wenn das Ausweis-Dokument verloren geht?
Bei Verlust sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass umgehend sperren lassen. Dazu wählen Sie den Sperr-Notruf 116 116. Außerdem sollten Sie das Einwohnermeldeamt der VGem Westendorf informieren: 08344 9202-0.
Bei Diebstahl müssen Sie diesen bei der Polizei anzeigen.