Ausweise und Pässe ausstellen

Antrag Im Einwohnermeldeamt - nur mit Terminvereinbarung!

Online Kinderreisepass, Pass- bzw. Ausweis-Abfrage, Verlusterklärung

Kosten siehe Dokumenten-Steckbriefe

Gibt es eine Ausweispflicht?

In Deutschland herrscht Ausweis­pflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen Personal­ausweis oder einen Reise­pass besitzen müssen. Tun sie dies nicht, so begehen sie eine Ord­nungs­widrig­keit, die in der Regel mit einem Buß­geld zwischen 20 und 50 Euro bestraft wird. Das Mit­führen der Aus­weis­doku­mente ist keine Pflicht. Aus­nahmen gibt es aber für bestimmte Berufe.

Kinder, die das 16. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, müssen keinen Per­sonal­aus­weis besitzen.

 

Ausweispflicht im Ausland?

Außer­halb von Deutsch­land herrscht eine generelle Aus­weis­pflicht (auch für Kinder unter 16 Jahren!!). Welches Doku­ment für welches Reise­land notwendig ist, können Sie über das Auswärtige Amt erfragen. Desweiteren bietet das Auswärtige Amt weitere nützliche Infor­mationen (z. B. Ein­reise­be­stim­mungen)

Dokumenten-Steckbriefe

Steckbrief Reisepass (ePass)

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.

Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen (auch Kind/er).

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

Alter Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburts-, bzw. Heiratsurkunde. Falls erforderlich: Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (zum Download erhältlich)

Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)

Frontalaufnahme nach internationalem Standard .

Gültigkeit des Dokuments

10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre Gültigkeit für Personen unter 24 Jahren.

Kosten

70,00 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Steckbrief Express-Pass

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Der Express-Pass wird in besondern Einzel­fällen ausgestellt, bei­spiels­weise wenn der Pass-Bewerber sofort einen Pass benötigt und die Aus­stellung regulär nicht möglich ist. Der Express-Pass kann innerhalb 72 Werk­stunden, ab Eingang bei der Bundes­druckerei, aus­gestellt werden.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburts-, bzw. Heiratsurkunde.

Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)

Frontalaufnahme nach internationalem Standard.

Gültigkeit des Dokuments

10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
6 Jahre Gültigkeit für Personen unter 24 Jahren.

Kosten

92,00 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.
69,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Steckbrief vorläufiger Reisepass

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Der vorläufige Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Beantragung eines regulären Passes bzw. eines Expresspasses nicht möglich ist. Dies ist im Einzelfall zu klären. Die Ausstellung erfolgt sofort.

Wichtig: In einige Länder (z.B. in die USA) können Sie nur dann visumfrei einreisen, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Das ist beim vorläufigen Reisepass nicht der Fall!

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburts-, bzw. Heiratsurkunde.

Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.

Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)

Frontalaufnahme nach internationalem Standard.

Gültigkeit des Dokuments

Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.

Kosten

26,00 Euro

Steckbrief Kinderreisepass

Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

Wichtige Information zum Wegfall der Kinderreisepässe zum 01.01.2024:

  • Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweisgesetzes vom 08.10.2023, entfällt die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen. (Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf Ihre Gültigkeit!)
  • Ab dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
  • Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass steht der reguläre Personalausweis (auch der vorläufige Personalausweis), sowie der Reisepass (auch der Expressreisepass und unter bestimmten Voraussetzungen der vorläufige Reisepass) zur Verfügung.
  • Über die Entscheidung, welches Dokument der Kinder für Ihre Reise benötigt wird, gibt Ihnen das Auswärtige Amt, die konsularischen Vertretungen des entsprechenden Landes oder auch Ihr Reiseveranstalter Auskunft.

Das Einwohnermeldeamt darf KEINE verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.

 

Steckbrief Personalausweis

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.

Hinweis: Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.
Zusätzliche Informationen zum Personalausweis finden Sie im Personalausweis-Portal.

Online Ausweis-Funktion für Personalausweise

Informationen dazu finden Sie in der Broschüre Online-Ausweisfunktion.
Wichtig: Download der Ausweis-App.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

Alter Personalausweis, Reisepass und Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde.

Bei Jugendlichen: Alter Kinderausweis, Kinderreisepass und Geburtsurkunde sowie Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten für Personen bis zum 16. Lebensjahr.

Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)

Frontalaufnahme nach internationalem Standard.

Gültigkeit des Dokuments

10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

Kosten

37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Steckbrief vorläufiger Personalausweis

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Der vorläufige Personalausweis wird nur dann ausgestellt, wenn die Beantragung eines regulären Personalausweises nicht möglich ist. Dies ist im Einzelfall zu klären. Die Ausstellung erfolgt sofort.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburts-, bzw. Heiratsurkunde.

Anforderungen an das Lichtbild (biometrisches Bild)

Frontalaufnahme nach internationalem Standard.

Gültigkeit des Dokuments

Der vorläufige Personalausweis ist bis zu drei Monate gültig.

Kosten

10,00 Euro

Was tun, wenn das Ausweis-Dokument verloren geht?

Bei Verlust sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass umgehend sperren lassen. Dazu wählen Sie den Sperr-Notruf 116 116. Außerdem sollten Sie das Einwohnermeldeamt der VGem Westendorf informieren: 08344 9202-0.

Bei Diebstahl müssen Sie diesen bei der Polizei anzeigen.

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